Das Freibad Schönau im Schwarzwald öffnet regulär am 16. Mai 2026. Es ist im Zeitraum von Samstag, den 16. Mai bis Sonntag, den 13. September 2026 geöffnet.
In der Zeit vom 30.03. bis einschließlich 06.05.2026 findet im Rathaus der Stadt Schönau im Schwarzwald (Anmeldung Zimmer 6) zu folgenden Zeiten der Vorverkauf der Saisonkarten 2026 statt.
Vorverkaufszeiten:
Montag: 8 bis 12.00 Uhr
Dienstag: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18.00 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12.00 Uhr
Bezugsberechtigt sind ausschließlich Einwohner aus den Gemeinden Aitern, Böllen, Tunau, Utzenfeld, Wembach und Einwohner der Stadt Schönau im Schwarzwald.
Diese Gemeinden beteiligen sich durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung an den Betriebskosten des Freibads Schönau im Schwarzwald. Bitte bringen Sie als Nachweis Ihren Personalausweis mit.
Die Saisonkarte ist eine personalisierte Chipkarte. Für diese Saisonkarten sind deshalb keine Bilder zu liefern, da die Aufnahme mit einer Webcam gemacht und das Bild zur Chipkarte entsprechend im EDV-System hinterlegt wird. Die Aufnahme mit der Webcam kann auch beim ersten Betreten des Freibades an der Schwimmbadkasse vorgenommen werden, so dass Saisonkarten - wie bisher auch - für andere Personen abgeholt werden können.
Für alle Saisonkarten muss ein Pfand von 5 Euro hinterlegt werden, welches bei Rückgabe der Karte wieder erstattet wird. Wer noch im Besitz einer Saisonkarte aus dem letzten Jahr ist, bringt die Karte bitte mit, damit diese wieder aufgeladen werden kann. In diesem Fall entfällt das Pfand.
Vorverkaufspreise 2026:
Kinder & Jugendliche (6-15 Jahre): 57,00 Euro
sowie jeweils mit Ausweis (Höchstalter: 25 Jahre):
Schüler
Auszubildende
Studenten
BFD- und FWD-Leistende
Schwerbehinderte Menschen (ohne Höchstalter)¹
Ab 16 Jahren: 94,00 Euro
Familien: 172,00 Euro
Die Karte gilt für folgende im selben Haushalt lebende Personen:
Ehepaare
eingetragene Lebenspartnerschaften
Eltern mit Kindern Jahrgang 2008 und jünger
Alleinerziehende mit Kindern Jahrgang 2008 und jünger
¹ Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen haben die Möglichkeit eine ermäßigte Saisonkarte (Kinder- und Jugendtarif) zu erwerben. Diese Regelung gilt allerdings nur bei gleichzeitigem Erwerb einer Saisonkarte durch den begleitungsbedürftigen behinderten Menschen.