Reform des Landtagswahlrechts
Am 4. April 2022 beschloss der Landtag von Baden-Württemberg mit der überwiegenden Mehrheit der Stimmen der Fraktionen von CDU, Grünen und SPD das Gesetz über die Landtagswahlen und die Verfassung zu ändern und dabei zwei wesentliche Anpassungen vorzunehmen.
Zum einen sinkt das Mindestalter der Wahlberechtigen auf 16 Jahre. Bislang lag es bei 18 Jahren.
Zum anderen haben Wählerinnen und Wähler zukünftig statt einer zwei Stimmen. Sie wählen dann, ähnlich wie bei der Wahl zum Bundestag, mit der Erststimme eine Person und mit der Zweitstimme eine Partei bzw. deren Landesliste.
Weitere interessante Informationen zur Landtagswahl 2026 erhalten Sie unter https://www.landtagswahl-bw.de/