Kontrolle der Hundesteuermarken | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Kontrolle der Hundesteuermarken

Die Verwaltung weist darauf hin, dass es im Stadtgebiet zu stichprobeartigen Kontrollen durch den gemeindlichen Vollzugsdienst kommen kann.

Laut § 4 der Hundesteuersatzung müssen anzeigepflichtige Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke versehen sein.

Um Beachtung und Verständnis wird gebeten.